Das Jedermannsrecht

Skandinavien ist ein herrliches Land für Outdoor-Freunde. Vieles ist dort erlaubt, was (vor allem in Deutschland) “strengstens verboten” ist. Trotzdem gilt es auch hier bestimmte Regeln zu beachten.

Aufgrund der Unsicherheiten mit dem Jedermannsrecht habe ich an dieser Stelle mal die wichtigsten Punkt zusammengetragen, die Wohnmobil- und Wohnwagenfahrer in Schweden und Norwegen betreffen. Weiterführende Informationen findest Du am Ende des Artikels.

Das Jedermannsrecht in Schweden

Das schwedische Jedermannsrecht (“allemansrätt”) regelt das Verhalten in der Natur und in welcher Form man sich darin bewegen darf. Es gilt generell nur für Menschen, nicht jedoch für Kraftfahrzuge (Stichwort: Wohnmobil, PKW mit Wohnwagen am Haken). Es ist kein geschriebenes Gesetz, sondern ein Gewohnheitsrecht, dass schon seit vielen Jahrhunderten in Skandinavien existiert. Die Wurzeln reichen bis ins Mittelalter. Das Jedermannsrecht gilt in der gesamten schwedischen Natur, außer auf bebauten Privatgrundstücken und staatlichen Anlagen.

Eingeschränkt wird das Jedermannsrechts durch einige Gesetze, die das Verhalten in der Natur ebenso berühren (z.B. Jagdrecht; Verhalten in Nationalparks und Naturreservaten).

Übernachten in der Natur

Gerade hier sollte man als Fahrer eines Wohnmobils/Wohnwagens Umsicht walten lassen. Auf Rastplätzen darf nur bis zum nächsten Tag geparkt werden, um die Fahrbereitschaft wieder herzustellen – außer dies ist vor Ort verboten. An Wochenenden verlängert sich die Standerlaubnis meist bis zum nächsten Werktag. Das Fahren und Parken jenseits der befestigten Wege ist generell verboten. Trifft man auf eines der immer häufiger werdenden Schilder “No Camping” dürfen  auch keine Campingmöbel um das Fahrzeug positioniert werden. Möchte man auf Privatgrund oder in Sichtweite eines Wohnhauses übernachten, sollte generell der Besitzer um Erlaubnis gefragt werden, da dieser das Parken auf seinem Grundstück nach Belieben verbieten kann und dies einfach die Höflichkeit gebietet! Da es in ganz Schweden viele hervorragende und oft auch günstige Campingplätze genauso wie sehr naturbelassene Übernachtungsplätze “Picknickplatser” gibt, ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite, wenn man diese auch nutzt. Dies vermeidet auch potentiellen Ärger mit dem Besitzer eines Privatgrundstücks und schont das eh schon ramponierte Ansehen der Camper, die sich oft “ohne Rücksicht auf Verluste” überall hinstellen, wo es ihnen gerade paßt. Auch ist das Jedermannsrecht nur dazu da, um durch die Übernachtung die Reisefähigkeit wieder herzustellen und nicht als Grundlage um einen ganzen Urlaub an einem Ort zu verbringen.

Es kann im Norden auch mal sehr kalt werden...

Grillen und Feuer

Beim Entzünden eines Lagerfeuers gilt es folgende wichtige Punkte zu beachten:

  • Bei Waldbrandgefahr z.B. durch Trockenheit, ist das Entzünden von Lagerfeuern verboten (“äldningsförbud”). Hier gibt es regionale Informationen im Touristenbüro oder Hinweistafeln vor Ort.
  • Zum Entzünden und Unterhalten des Lagerfeuers dürfen nur zu Boden gefallene Äste und Tannenzapfen verwendet werden. Das Absägen von Ästen oder das Fällen von Bäumen zum Unterhalten des Feuers ist untersagt. Auch Sträucher dürfen nicht beschädigt werden.
  • Auf Steinböden (Klippen und Felsen) dürfen keine Feuer entzündet werden, da die Steine bersten und hierdurch (mal abgesehen von der erheblichen Verletzungsgefahr) bleibende Schäden der Natur entstehen.
  • Ein Lagerfeuer muss sorgfältig gelöscht werden, man haftet selbst für einen eventuell entstandenen Schaden.

Lagerfeuer

 

Angeln

In Schweden darf ohne Angelschein und ohne Gebühr mit einer Handangel in folgenden Regionen geangelt werden:

  • In den fünf großen Seen Schwedens (Vänern, Vättern, Mälaren, Hjälmaren, Storsjön)
  • Entlang der Küste

Für fast alle anderen (Binnen-)Gewässer bestehen lokale Richtlinien und das Erwerben einer Angelerlaubnis (“Fiskekort”) zumeist nur für wenige Euro/Tag ist notwendig. Zumeist sind Kinder bis 16 Jahren auch davon befreit. Dass Angeln ohne Erlaubnis gilt auch in Schweden als Wilderei und wird sehr hart bestraft. Daher sollte man sich unbedingt lokal (am besten am Campingplatz oder der Touristeninformation) im Vorfeld informieren um Probleme zu vermeiden.

Angeln

Bootsfahren

Ist man mit einem Kajak, Motor- oder Selgelboot unterwegs, darf man überall anlegen, das Boot vertäuen und schwimmen gehen. Hiervon ausgenommen sind Bootsstege/Ufer in der Nähe von Häusern um den Besitzer nicht zu stören. Man sollte also möglichst ausser Sichtweite von Wohnhäusern seinem Hobby fröhnen, was in den meisten Teilen Schwedens janicht besonders schwer fällt.

Bootstour

Abfälle

Die Lagerstätte muss so verlassen werden, wie sie vorgefunden wurde um auch künftigen Besuchern einen uneingeschränkten Naturgenuss zu ermöglichen. Sämtliche Abfälle müssen daher wieder mitgenommen werden. Ist eigentlich selbstverständlich, oder?

Hunde

Zwischen dem 01.03. und dem 20.08. müssen Hunde in der Natur angeleint werden, um die Wildtiere und deren Nachwuchs nicht zu stören. Auch in Nationalparks und Naturreservaten müssen Hunde an die Leine, manchmal sind sie dort sogar ganz verboten.

Pilze und Beeren

In Schweden dürfen Beeren und Pilze für den privaten Gebrauch gepflückt werden. Dies ist auch auf privatem Grund, auf dem das Jedermannsrecht gilt, erlaubt. Unter Naturschutz stehende Pflanzen (wie z.B. die Orchidee) dürfen keinesfalls gepflückt oder ausgegraben werden.

Beeren

Naturschutzgebiete und Naturreservate

Hier werden die Regeln des Jedermannsrechts meistens durch lokale Verbote eingeschränkt. So ist oft das Feuermachen untersagt oder es besteht ein Angelverbot. Lokale Informationen erhält man meist an Hinweistafeln oder am Parkeingang.

Das Jedermannsrecht in Norwegen

Das norwegische Jedermannsrecht (“Allemannsretten”) wurde im “Gesetz über das Leben im Freien” vom 28.06.1957 festgeschrieben. Es unterscheidet zwischen sogenanntem kultiviertem und unkultiviertem Land. Als kultiviertes Land wird aller Boden bezeichnet, der vom Menschen in irgendeiner Form bebaut oder bearbeitet wurde (also zB. auch Weideland, Gärten, Wiesen, Rodungen, Schonungen, Baumschulenfelder etc.). Alles andere zählt als unkultiviertes Land (z.B. Gebirge, Wald und Strand der nicht erschlossen ist).

Während sich in Norwegen auf unkultiviertem Land jeder Mensch frei bewegen darf, ist dies auf kultiviertem Boden nur nach Erlaubnis des Besitzers gestattet. Vom 15.10. bis 30.04., wenn der Boden mit Schnee bedeckt und gefroren ist, darf kultivierter Boden wie Wiesen und Weiden wieder betreten werden.

Mit Wohnmobil/Wohnwagen ist das Parken am Straßenrand von öffentlichen Straßen auf unkultiviertem Boden zulässig, wenn dabei nichts beschädigt und der Verkehr nicht behindert wird. Auf kultiviertem Land darf lediglich mit Erlaubnis des Besitzers geparkt/gefahren werden. Auf unkultiviertem Land darf nicht (auch nicht nach Erlaubnis des Besitzers) geparkt/gefahren werden. Sind private Straßen und Wege für Fahrzeuge verboten, muss dies entsprechend mit Hinweisschildern, Schranken o.ä. deutlich gemacht werden.

Übernachten in der Natur

Mit Wohnmobil und Wohnwagen darf auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen übernachtet werden. Es müssen dabei aber örtliche Verbots-/Hinweisschilder beachtet werden und folgende Vorraussetzungen erfüllt sein:

  • Einhaltung eines Mindestabstands von 150 Metern zu bewohnten Häusern (gilt nicht auf behördlich genehmigten WoMo-/WoWa-Stellplätzen!).
  • Grundstücksbesitzer dürfen nicht gestört oder behindert werden.
  • Alle Abfälle müssen wieder mitgenommen werden, nichts darf zurückbleiben.
  • Die Übernachtungsstätte muss beim Verlassen wieder “in den Urzustand” zurückgesetzt werden.
  • Das Entleeren von Toiletten in der Natur ist strengstens verboten. Offizielle Entleerungsstellen sind ausgeschrieben.

Grillen und Feuer

In Norwegen ist es zwischen dem 15.04. und 15.08. nicht erlaubt, in Waldnähe ein offenes Feuer zu entzünden. Auch hier darf nur auf dem Boden liegendes Holz zum Unterhalten des Feuers verwendet werden. Das Abschlagen von Ästen oder Fällen von Bäumen ist genau wie in Schweden verboten. Für das Entfachen eines Lagerfeuers auf kultiviertem Land ist das Einverständnis des Besitzers von Nöten.

Angeln

Im Meer und in den Fjorden ist Angeln für jeden und den eigenen Verzehr erlaubt, während in Seen und Flüssen alle Personen über 16 Jahren eine Angelkarte kaufen müssen. Dies gilt nur für die Verwendung einer Handangel.

Pilze und Beeren

In Norwegen ist es jedem erlaubt für den persönlichen Bedarf auf unkultiviertem Land Beeren und Pilze zu pflücken. Dies gilt selbstverständlich nicht für unter Naturschutz stehende Pflanzen. Das Ausgraben von Pflanzen ist verboten. Die Moltebeeren, die in den drei nördlichen Provinzen Nordland, Troms und Finnmark wachsen, dürfen dort nur vom Grundstückseigentümer gepflückt werden. In allen anderen Regionen des Landes ist das Pflücken der Moltebeeren nur zum sofortigen Verzehr gestattet.

Weitere Informationsquellen

Die ausführlichen Informationen zum schwedischen Jedermannsrechts findest Du auf der Seite des Naturvårdsverket (Staatliche Schwedische Umweltschutzagentur). Dort gibt es auch einige PDF-Downloads zum mitnehmen.

Quellen

Da im Internet eine große Zahl an verschiedenen Informationen zum Jedermannsrecht existieren, möchte ich hier die wichtigsten Quellen angeben, von denen ich Material zusammengetragen habe und bei denen ich mich an dieser Stelle bedanken möchte:

Matthias

Nordlandverrückt und gerne draußen unterwegs. Oft mit zu viel und zu schwerer Fotoausrüstung. Könnte das ganze Jahr im Reisemobil unterwegs sein, wenn die Arbeit nicht wäre...

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